Altstadtfreunde Lauf an der Pegnitz

Das Alte erhalten - das Neue integrieren

Altstadtbummel Schild 11 –
Hersbrucker Tor

 

Der Weg auf der Goldenen Straße Richtung Prag führt durch das Hersbrucker Tor. Mit dem mächtigen Turm und seinem außen hoch über dem Tor angebrachten Wappen demonstrierten die Laufer stolz, dass sie die Stadtrechte verliehen bekommen hatten. Sie durften den Ort befestigen, das zeigen die beiden Türme neben dem  Wappenschild mit dem halbierten Adler und den roten und silbernen Streifen. (Heraldiker verwenden statt „weiß“ die Bezeichnung „silbern“, ebenso wie „gelb“ immer „golden“ genannt wird.)

Die Inschrift über dem Wappen mag rätselhaft erscheinen, doch sie gibt Auskunft über das Jahr der Fertigstellung des Turms: das erste Zeichen ist noch klar eine Eins, dann folgt eine Schleife, bestehend aus einer Acht, von der nur die obere Hälfte ausgeführt ist – also eine Vier. Die dritte Ziffer stellt keinen Rückgriff auf römische Ziffern dar, sondern ist eine Sieben, die (vielleicht aus Symmetriegründen) nach links gekippt ist. Die letzte Ziffer ist wieder klarer, eine Sechs. Zusammen ergibt sich die Jahreszahl 1476.

In früheren Zeiten war dem Tor noch ein Zwinger vorgelagert – ein von allen Seiten umschlossener, befestigter Hof, dessen Abschluss ein weiteres Tor bildete, das etwa in Höhe des Zollhauses stand. Hätten Feinde das äußere Tor überwunden, wären sie in dem Hof von allen Seiten beschossen und so noch bezwungen worden. Heute erinnert nur noch der Name „Zwinger Melber“ (Mehlhändler am Zwinger), einer gut geführten fränkischen Gaststätte, an die damalige Befestigung.

Von den Torflügeln, die jede Nacht versperrt wurden und dem zugehörigen Schlüssel, den der Bürgermeister nachts immer verwahren musste, ist nichts mehr erhalten. Nur die Spuren eines Fallgitters sind außen noch deutlich zu sehen. Den Durchgang für Fußgänger neben dem Tor gab es früher natürlich nicht; er hätte ja die Wehrhaftigkeit gemindert. Man könnte sich allerdings ein Schlupftürchen im großen Torflügel vorstellen, das es den Bewohnern erlaubte nach Hause zurückzukehren, wenn sie sich bei der Feld- oder Waldarbeit verspätet hatten. 

 

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